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Hundekurse / Hundeführerschein - Hundeschule DOG RULES

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Pflicht oder nicht?

Halterkurse


Obligatorischer «Hundeführerschein» in der Schweiz ?

Eigentlich könnte man einfach antworten: NEIN!

Aber das wäre tatsächlich zu kurz gegriffen. Wie so einiges in der Schweiz, gestaltet sich die Gesetzeslage und die Vorschriften zur Haltung von Hunden, durch den Föderalismus, recht unübersichtlich. Wagen wir einmal einen Blick in diesen Regulations-Dschungel:

Als erstes sollte man wissen, dass es in der Schweiz kein nationales Hundegesetz gibt! Auf nationaler Ebene existiert das Tierschutzgesetz, in welchen der Tierschutz geregelt wird, und lediglich rundimentäre Regelungen zum Thema Hund verfasst sind. Da kommen nun die kantonalen Gesetzgebungen und Verordnungen ins Spiel. Und hier beginnt der Urwald, wo man als Hundehalter schnell die Orientierung verlieren kann.

Doch zuerst nochmals zurück zum «Hundeführerschein».

Im Jahr 2008, genauer am 01.09.2008, wurde im Schweizer Tierschutzgesetz der SKN (Sachkundenachweis) für jeden Hundehalter als obligatorisch erklärt. Diesen könnte man im weitesten Sinne als «Hundeführerschein» bezeichnen, doch dieser Begriff wurde aus Deutschland übernommen und wird vereinzelt in ähnlicher Form wie in Deutschland in der Schweiz angeboten, ist aber weder obligatorisch noch «anerkannt». Das Obligatorium des SKN wurde durch den Nationalrat, aufgrund einer  Evaluation des BLV und dem vermeintlich unzureichenden Nutzen, am 01.01.2017 wieder ausser Kraft gesetzt. In die Lücke, welche die Abschaffung des SKN-Obligatoriums hinterliess, sprang die Trägerorganisation des NHB (Nationales Hundehalter Brevet), namentlich der VKAS (Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz) und seine Partnerorganisationen wie bspw. BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen), Schweizer Tierschutz (STS), Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK), mit dem Konzept des Nationales Hundehalter Brevet - LINK. Dieses Brevet basiert im grossen und ganzen auf dem Aargauer-Hundehalterbrevet, was im Kanton Aargau schon seit einigen Jahren erfolgreich angeboten wird. Das NHB soll, ähnlich dem SKN, dem Halter gewisse kynologische Grundkenntnisse in Theorie und Praxis, sowie Alltagssituationen und das Management dieser vermitteln. Der Kurs wird durch eine Praxis-Prüfung, und bei Bestehen dieser mit einem «Fähigkeitsausweis», abgeschlossen. Als weiteres Fernziel könnte der NHB als schweizweites Obligatorium den abgeschafften SKN ersetzen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die kantonsübergreifende Gültigkeit des NHB! Seit dem 01.01.2023 gilt der NHB im Kanton Luzern für Ersthundehalter und Halter von Auslandshunden als obligatorisch, in den restlichen Kantonen z.Zt. noch nicht (Änderungen vorbehalten).

So weit so gut. Leider ist dies noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Im Kanton Zürich beispielsweise, müssen Ersthundehalter oder Hundehalter von Auslandhunden seit Frühjahr 2025 einen verpflichtenden "Hundekurs" absolvieren (Infos: LINK). Im Kanton Basel-Stadt gilt seit April 2025 der Halterkurs "Mensch & Hund" für Ersthundehalter als verpflichtend. (Infos: LINK). Im Kanton Graubünden und Glarus andererseits, gilt der KAL (kynologischer Ausbildungslehrgang) als amtliche Massnahme bspw. bei Vorfällen oder für Mehrhundehaltung sowie "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential. Weiter bestehen in vielen Kantonen für die Halter von sogenannten «Listenhunden» eine Kurspflicht (Infos: LINK), in anderen wiederum nicht. Was als «Listenhund» gilt kann, wiederum je nach Kanton, unterschiedlich ausfallen (inkl. Rassenverbote bspw. Kanton ZH)..

Weiter ist, bei Vorfällen mit Hunden (nicht nur primär mit "Listenhunden"), das jeweilige kantonale Veterinäramt berechtigt, den Halter zum Besuch von Erziehungskursen, oder den in den Kantonen «anerkannten» Kursen, zu verpflichten. Zusätzlich kann durch das Veterinäramt, eine Wesensprüfung des Hundes angeordnet werden, welche ihrerseits nicht überall nach gleichen Mustern und Regeln durchgeführt wird.

Sie sehen, so einfach macht es uns der Gesetzgeber nicht. Um das Ganze noch etwas unübersichtlicher zu machen, hat auch nicht jeder Kanton ein (eigenes) Hundegesetz. Der Kanton Zug hat im Jahre 2015 in einer Abstimmung ein kantonales Hundegesetz verworfen, somit obliegt die Gesetzgebung den einzelnen Gemeinden. Und "last but not least", die einzelnen kantonalen Hundegesetze und Verordnungen können unterschiedlich ausgestaltet sein.

Sollten nun alle Klarheiten beseitigt sein, keine Bange. Detaillierte Informationen finden Sie i.d.R. auf der Offiziellen Webseite des Kantons oder dem kantonalen Veterinäramt, oder sie fragen beim "Huntrainer ihres Vertrauens" nach. Weiter finden sie zusätzliche und wichtige Informationen  über Pflichten und Rechte als Hundehalter, bspw auf der Homepage von «Tier im Recht».
2020 © d-signs.ch
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