Hundegesetz / Hundeverordnung - Hundeschule DOG RULES

Direkt zum Seiteninhalt


Gesetzliche Regelungen

gesetzliche Regelungen


Nationale Regelungen für die Haltung von Hunden (Tierschutzgesetz / Tierschutzverordnung) regeln primär den "Schutz des Tieres vor dem Menschen"  - das Tierwohl. Wohingegen die kantonalen Hundegesetze / Hundeverordnungen den "Schutz des Menschen vor dem Tier" regeln. Die 26 kantonalen, teils unterschiedlichen Regelungen, führen zu einer, für den "normalen" Hundehalter, unübersichtlichen Gesetzeslage.

Grundsätzliche Punkte welche in allen Kantonen, in teilweise abgewandelter Form gelten:

  • Leinenpflicht für "bissige" Hunde und solche wo eine behördlich angeordnetet Leinenpflicht besteht
  • Maulkorbpflicht für "bissige" Hunde und solche wo eine behördlich angeordnete Maulkorbpflicht besteht
  • Vorfälle mit Hunden (Tier-, Sach- und Personschäden) sind i.d.R. meldepflichtig.
  • Hunde sind so zu halten, dass diese weder Menschen und andere Hunde/Tiere belästigen, bedrängen, hetzen.
  • zu Setzzeiten (bestimmten Jahreszeiten) sind in Wäldern und an Waldrändern Hunde an der Leine zu führen.
  • In Schutzgebieten sind Hunde an der Leine zu führen.
  • An öffenltichen Orten wie Schulen, Spielplätzen, Spitälern, Friedhöfen etc sind Hunde i.d.R. an der Leine zu führen.
  • Listenhunde (als "gefährlich" eingestufte Hunderassen - kann kantonal abweichen) bedürfen einer Bewilligung/Ausbildung des Halters.
  • Hunde müssen in der Wohngemeinde gemeldet und registriert werden.

Eine Übersicht finden Sie hier:  Tier im Recht

Neben all den nationalen und kantonalen gesetzlichen Vorschriften, gibt es noch die "ungeschriebenen" Gesetze, sprich den Verhaltenskodex oder "Hunde-Knigge", der in unterschiedlichen Ausprägungen, jedoch im Kern gleich, als Anstand unter Hundehaltern gilt.
2020 © d-signs.ch
2020 © d-signs.ch
Zurück zum Seiteninhalt