NEWS
Hier finden Sie News und Aktuelles der Hundewelt von DOG RULES
Der Herbst
kühler, kürzer, kälter
Fellpflege: Im Herbst beginnt erneut der Fellwechsel, darum ist die Fellpflege umso wichtiger. Denn nur eingepflegtes Fell schützt vor Nässe und Kälte.
Parasiten: Auch in der kälteren Jahreszeit sind diese kleinen Plagegeister noch aktiv. Grasmilben, oder auch Herbst- / Erntemilben genannt, können zu Juckreitz, roten Pusteln u.Ä. führen. Besonders an Pfoten/Beinen aber auch in der Leistengegend.
Kälte und Feuchtigkeit: Die nassklaten Tage, sind besonders für ältere Hunde und/oder Tieren mit Gelenkbeschwerden nicht immer angenhem. Halten sie ihren Hund immer schön warm (in Bewegung) oder ziehen sie ihm wärmende Mäntel an.
Pilze und Planzen: Herbstzeit ist Pilzzeit. Passen sie auf dass ihr Hund keine Pilze zu sich nimmt, ob bewusst oder unbewusst beim Spiel mit Ball, Leckerli und Co. Neben den Pilzen sind auch weitere Gewächse giftig für ihren Hund. Bspw. Efeu, Engelstropete, Herbstzeitlose, Stechapfel, Eisenhut, Krokus, Schneeglöckchen....
Spaziergänge: Machen sie sich wieder mehr sichtbar. Nebel, kürzere Hellphasen, schnelleres Eindunkeln. "Leuchtende" Kleidung, ein Leuchthalsband oder gar eine Taschenlampe und sie werden besser gesehen.

Kurz-News aus der Hundewelt
- 10. Oktober 2025 ist der Welthundetag.
- Juni 2025: Tagung zum Thema Beissvorfälle und Rasseverbote. Im Kompetenzzentrum Hund Schweiz in Balsthal, fand der erste "runde Tisch" seiner Art zum Thema «Rasselisten und Verbote sind keine Lösung» statt. Mehr als 70 Vertreterinnen und Vertreter von Tierärzte- und Tierschutzorganisationen, Fachleute im kynologischen Bereich, vom Bund, aus Politik und kantonalen Behörden aus der gesammten Schweiz, nahmen daran teil. Es war das erste gemeinsame Treffen von Branchenfachleuten und Exekutive zu diesem Thema, das in der Schweiz.
- Juni 2025: Erste EU-Regeln für Wohlergehen und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen. Der Gesetzentwurf, der vom Parlament angenommen wurde, legt die ersten EU-Mindeststandards für die Zucht, Unterbringung und den Umgang mit Katzen und Hunden fest.
- 2025: Im Kampf gegen den illegalen und dubiosen Handel mit Hunden (Tieren) entgegenzuwirken lanciert der Bund zusammen mit dem Schweizerischen Tierschutz STS, eine Informationskampagne. Die wichtigsten Eckpunkte in Kurzfassung: Auf rechtlicher Ebene will der Bund die internationale Zusammenarbeit stärken, im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hunden. Das Mindestalter für den gewerbemässigen Handle bzw. Import vom Welpen wurde erhöht. Eine neue Internetseite zur Kampagne - www.hundekauf.ch Auf dieser Platform können sich interesseirte Personen informieren.
- Ab Juni 2025: Im Kanton Zürich gilt neu ein praktischer Ausbildungskurs für alle Hundehalter. Neuhundehalter müssen zudem eine theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Genauere Informationen zu den Ausbildungen sowie zum Rottweiler-Verbot, finden sie unter www.zh.ch.
- Am Wochenende vom 7. - 9. Februar 2025 fand ein weiteres mal die Hundemesse in der Eulachhalle in Winterthur statt. An 3 Tagen konnte sich Hundefreunde über viele Gebiete der Hundewelt informieren, konnten an Vorträgen teilnehmen und Shows besuchen.
- AB 2025: Im Kanton Basel-Stadt müssen Neuhundehaltende ab dem 1. April 2025 den Hunde-Erziehungskurs «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen. Die Kurspflicht beschränkt sich auf acht Praxis-Lektionen mit gewissen theoretischen Elementen, ist prüfungsfrei und betrifft nur Personen, die erstmals einen Hund halten. Personen, die bereits Hunde gehalten haben, sind von der Kurspflicht nicht betroffen. Die Lektionen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate.
- Ab 2025: Die Regierung des Kantons Zürich hat die Neuanschaffung von Rottweilern per 1.1.2025 verboten. Grund dafür ist der tragische Vorfall in Adlikon im vergangenen Oktober, bei dem ein Rottweiler mehrere Menschen, darunter zwei Kinder, schwer verletzt hat. Dieser Vorfall ist sehr schlimm und bedauerlich, hat aber nichts mit der Rasse an sich zu tun. Die SKG sowie der zuständige Rasseklub arbeiten an einem Rekurs gegen dieses Verbot.
- Ab 2025: Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV heute mitgeteilt hat, treten die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.Die gute Nachricht: Die Einschränkung – Import von Welpen erst ab der vollendeten 15. Alterswoche – gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen Import. Welpenkäufer:innen können nach wie vor einen Welpen im Ausland bei der Züchterin oder beim Züchter auswählen und diesen ab der vollendeten 8. Lebenswoche erwerben. Sie müssen den Welpen allerdings selber bei der Zuchtstätte abholen und einführen.

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