NEWS
Hier finden Sie News und Aktuelles der Hundewelt von DOG RULES
Der Winter
kühler, kürzer, kälter
Fellpflege: Auch im Winter ist Fellpflege wichtig, denn das Fell schützt den Hund von Wind, Wetter und Kälte. Entfernen sie Dreck, Eis und Schnee nachdem sie mit ihrem Liebling draussen waren.
Pfoten: Die Pfoten werden im Winter stark beansprucht, Kälte, Schnee, Feuchtigkeit sowie Salt und andere Mittel die zur Räumung von Strassen und Wegen eingesetzt werden. Reinigen sie die Pfoten ihres Hundes und benutzten sie gegebenenfalls Pflegebalsam, Schneeschuhe o.Ä. für das Abenteuer draussen.
Kälte und Feuchtigkeit: Die nass-kalten Tage, sind besonders für ältere Hunde und/oder Tieren mit Gelenkbeschwerden nicht immer angenehm. Halten sie ihren Hund immer schön warm (in Bewegung) oder ziehen sie ihm wärmende Mäntel an.
Spaziergänge: Machen sie sich wieder mehr sichtbar. Nebel, kürzere Hellphasen, schnelleres Eindunkeln. "Leuchtende" Kleidung, ein Leuchthalsband oder gar eine Taschenlampe und sie werden besser gesehen.
Fressen von Schnee und Eis: Achten sie darauf, dass ihr Hund nicht (ständig) Eis und/oder Schnee frisst. Zuviel kann durchaus zu Magendarmproblemen und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Vor allem lassen die ihren Liebling keinen Schnee oder Eis fressen der an Weg- oder Strassenrändern liegt. Diese ist i.d.R. stark kontaminiert mit Streusalz, allen Schmutz- und Schadsoffen die durch Fahrbahn und die Fahrzeugen entstehen.
Kurz-News aus der Hundewelt
- 10. Oktober 2025 ist der Welthundetag.
- 2025: Im Kampf gegen den illegalen und dubiosen Handel mit Hunden (Tieren) entgegenzuwirken lanciert der Bund zusammen mit dem Schweizerischen Tierschutz STS, eine Informationskampagne. Die wichtigsten Eckpunkte in Kurzfassung: Auf rechtlicher Ebene will der Bund die internationale Zusammenarbeit stärken, im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hunden. Das Mindestalter für den gewerbemässigen Handle bzw. Import vom Welpen wurde erhöht. Eine neue Internetseite zur Kampagne - www.hundekauf.ch Auf dieser Platform können sich interesseirte Personen informieren.
- Ab Juni 2025: Im Kanton Zürich gilt neu ein praktischer Ausbildungskurs für alle Hundehalter. Neuhundehalter müssen zudem eine theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Genauere Informationen zu den Ausbildungen sowie zum Rottweiler-Verbot, finden sie unter www.zh.ch.
- Am Wochenende vom 7. - 9. Februar 2025 fand ein weiteres mal die Hundemesse in der Eulachhalle in Winterthur statt. An 3 Tagen konnte sich Hundefreunde über viele Gebiete der Hundewelt informieren, konnten an Vorträgen teilnehmen und Shows besuchen.
- AB 2025: Im Kanton Basel-Stadt müssen Neuhundehaltende ab dem 1. April 2025 den Hunde-Erziehungskurs «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen. Die Kurspflicht beschränkt sich auf acht Praxis-Lektionen mit gewissen theoretischen Elementen, ist prüfungsfrei und betrifft nur Personen, die erstmals einen Hund halten. Personen, die bereits Hunde gehalten haben, sind von der Kurspflicht nicht betroffen. Die Lektionen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate.
- Ab 2025: Die Regierung des Kantons Zürich hat die Neuanschaffung von Rottweilern per 1.1.2025 verboten. Grund dafür ist der tragische Vorfall in Adlikon im vergangenen Oktober, bei dem ein Rottweiler mehrere Menschen, darunter zwei Kinder, schwer verletzt hat. Dieser Vorfall ist sehr schlimm und bedauerlich, hat aber nichts mit der Rasse an sich zu tun. Die SKG sowie der zuständige Rasseklub arbeiten an einem Rekurs gegen dieses Verbot.
- Ab 2025: Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV heute mitgeteilt hat, treten die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.Die gute Nachricht: Die Einschränkung – Import von Welpen erst ab der vollendeten 15. Alterswoche – gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen Import. Welpenkäufer:innen können nach wie vor einen Welpen im Ausland bei der Züchterin oder beim Züchter auswählen und diesen ab der vollendeten 8. Lebenswoche erwerben. Sie müssen den Welpen allerdings selber bei der Zuchtstätte abholen und einführen.
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